Der erste Schnee kommt meist früher als geplant. Wer sein Grundstück schon im Herbst vorbereitet, startet ohne Hektik in die Saison — und senkt gleichzeitig das Haftungsrisiko, das wir im Beitrag zur Räum- und Streupflicht beschrieben haben.
Wer selbst streut, sollte Streusalz oder abstumpfende Mittel wie Splitt schon vor der ersten Kältewelle besorgen — kurz vor oder während eines Wintereinbruchs sind viele Baumärkte schnell ausverkauft.
Schneeschieber, Besen und gegebenenfalls eine Schneefräse sollten vor der Saison auf Funktion geprüft werden — nicht erst beim ersten Einsatz. Defekte oder fehlende Ausrüstung ist einer der häufigsten Gründe für verspätetes Räumen.
Gerade bei vermieteten Objekten oder mehreren Parteien sollte vorab klar sein, wer im Ernstfall tatsächlich räumt — und was passiert, wenn diese Person verhindert ist, etwa im Urlaub oder krank. Eine vertretungsfreie Lücke von wenigen Tagen reicht für einen Haftungsfall.
Lose Pflastersteine, Unebenheiten oder herabhängende Äste werden bei Schnee zur zusätzlichen Gefahr. Ein Rundgang im Herbst deckt Mängel auf, die sich im Winter deutlich schwerer beheben lassen.
Wer den Winterdienst auslagern möchte, sollte das vor dem ersten Schnee tun. Seriöse Anbieter sind zu Saisonbeginn schnell ausgebucht, und ein kurzfristig gesuchter Dienstleister lässt sich selten mehr sorgfältig prüfen.
Noch keinen Winterdienst für diese Saison? Wir übernehmen Schneeräumung, Eisbeseitigung und Streudienste für Wohn- und Gewerbeobjekte in Teltow, Berlin und Brandenburg.
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